LSG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 21.11.2022
L 4 KA 105/22 B ER
Normen:
SGB V § 95 Abs. 6 S. 1; SGB X § 31; Ärzte-ZV § 21 S. 3-4; SGG § 86a Abs. 1 S. 1; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 5; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; IfSG § 20a Abs. 1 S. 2; IfSG § 20a Abs. 2 Nr. 4;
Vorinstanzen:
SG Kiel, vom 16.10.2022 - Vorinstanzaktenzeichen S 16 KA 5/22

Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Beschlusses zur Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aus gesundheitlichen GründenErforderlichkeit ärztlicher Befund- und Behandlungsberichte

LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21.11.2022 - Aktenzeichen L 4 KA 105/22 B ER

DRsp Nr. 2023/50

Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Beschlusses zur Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aus gesundheitlichen Gründen Erforderlichkeit ärztlicher Befund- und Behandlungsberichte

Der Entzug einer Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung aus gesundheitlichen Gründen sowie die Anordnung des Sofortvollzugs dieser Entscheidung setzen als Eingriff in die Berufsfreiheit voraus, dass der Gesundheitszustand des Vertragsarztes durch ärztliche Befund- und Behandlungsberichte dokumentiert oder ein Gutachten iSv § 21 Sätze 3 und 4 Ärzte-ZV festgestellt wird. Einschätzungen der ärztlichen Mitglieder des Zulassungsgremiums reichen in der Regel nicht aus.

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Kiel vom 16. Oktober 2022 aufgehoben. Die aufschiebende Wirkung des gegen den Beschluss des Antragsgegners aus der Sitzung vom 14. September 2022 eingelegten Widerspruchs vom 21. September 2022 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens aus beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

SGB V § 95 Abs. 6 S. 1; SGB X § 31; Ärzte-ZV § 21 S. 3-4; SGG § 86a Abs. 1 S. 1; SGG § 86a Abs. 2 Nr. 5; SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2; IfSG § 20a Abs. 1 S. 2;