FG Münster - Urteil vom 24.03.2023
2 K 1801/22 E
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7;

Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

FG Münster, Urteil vom 24.03.2023 - Aktenzeichen 2 K 1801/22 E

DRsp Nr. 2023/7644

Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 S. 1; EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Einkommensteuerbescheide 2016 bis 2019 (Streitjahre) hinsichtlich der Höhe der Absetzung für Abnutzung (AfA) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV).

In den Streitjahren erzielte die Klägerin Einkünfte aus VuV aus den Grundstücken O in D, Grundstücksgröße ca. 467qm, bebaut mit einem Zweifamilienhaus und Garagen, Baujahr 1900, Wohnfläche ca. 87qm, und W in D, Grundstücksgröße ca. 733qm, bebaut mit einem Mehrfamilienhaus und Garagen, Baujahr 1936, Wohnfläche ca. 300qm. Beiden Objekte sind vermietet, hieraus erzielte die Klägerin in den Streitjahren Einkünfte aus VuV.