Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 23.07.2010 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ab dem 01.02.2010 in Höhe von 8,-- € monatlich.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|