I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit einer (hälftigen) Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen i.S. des §
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GmbH, betreibt die Übernahme von Bau- und Dienstleistungen aller Art, die Projektentwicklung und die Bauträgerschaft für Einrichtungen von Kommunen, Ländern oder des Bundes. Anfang 2000 erwarb die Klägerin ein Grundstück. Die Fälligkeit des Kaufpreises von 1.918.000 DM war u.a. von der Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung eines dort geplanten Altenpflegeheims abhängig.
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