Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 22. Mai 2018 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheids zu einem gewerbesteuerrechtlichen Bescheid und eines entsprechenden Abrechnungsbescheids.
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