OVG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 09.05.2023
3 LB 536/18 OVG
Normen:
AO § 1 Abs. 2 Nr. 4; AO § 3 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Greifswald, vom 22.05.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 2252/17

Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheids zu einem gewerbesteuerrechtlichen Bescheid (hier: Hotel als Betriebsstätte); Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer als Realsteuer auf die Gemeinde

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 09.05.2023 - Aktenzeichen 3 LB 536/18 OVG

DRsp Nr. 2024/4506

Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheids zu einem gewerbesteuerrechtlichen Bescheid (hier: Hotel als Betriebsstätte); Übertragung der Verwaltung der Gewerbesteuer als Realsteuer auf die Gemeinde

Tenor

Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 22. Mai 2018 - 2 A 2252/17 HGW - geändert; die Klage gegen den Abrechnungsbescheid der Beklagten vom 17. Oktober 2017 und ihren "Einspruchsbescheid" vom 12. Dezember 2017 wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens zu 2/3 und die Beklagte zu 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AO § 1 Abs. 2 Nr. 4; AO § 3 Abs. 2;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Aufhebungsbescheids zu einem gewerbesteuerrechtlichen Bescheid und eines entsprechenden Abrechnungsbescheids.