FG Münster - Urteil vom 24.03.2023
4 K 722/21 L
Normen:
AO § 191 Abs. 1 S. 1; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1;

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer

FG Münster, Urteil vom 24.03.2023 - Aktenzeichen 4 K 722/21 L

DRsp Nr. 2023/6500

Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer

Tenor

Der Haftungsbescheid vom 20.07.2018 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 18.02.2021 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Normenkette:

AO § 191 Abs. 1 S. 1; EStG § 42d Abs. 1 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheids für Lohnsteuer betreffend den Zeitraum Januar bis Mai 2017.

Die Klägerin ist eine Holdinggesellschaft einer in der (...)Industrie tätigen Unternehmensgruppe mit Sitz in N-Stadt und Geschäftsanschrift in C-Stadt. Gegenstand des Unternehmens sind u. a. die Verwaltung des eigenen Vermögens, die Zusammenfassung anderer Unternehmen unter einheitlicher Leitung sowie die Erbringung von Management-, Consulting- und weiteren Dienstleistungen gegenüber solchen Unternehmen (AG N-Stadt, HRB xxx).