BFH - Beschluss vom 08.12.2010
IX E 6/10
Normen:
GKG § 66;

Rechtmittel gegen den Beschluss der Kostenpflicht einer Beschwerde

BFH, Beschluss vom 08.12.2010 - Aktenzeichen IX E 6/10

DRsp Nr. 2011/11085

Rechtmittel gegen den Beschluss der Kostenpflicht einer Beschwerde

NV: Wird vom BFH die vom Erinnerungsführer zuvor gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des FG eingelegte (vom Erinnerungsführer als kostenfrei angesehene) "nichtförmliche Sachaufsichtsbeschwerde/Verwaltungsbeschwerde" als Beschwerde beurteilt und dieses gesetzlich nicht vorgesehene Rechtsmittel als unzulässig verworfen mit entsprechender Kostenfolge für den Erinnerungsführer, kann dieser mit der Rüge der Fehlerhaftigkeit des BFH-Beschlusses im Erinnerungsverfahren nicht durchdringen.

Normenkette:

GKG § 66;

Gründe

Die Erinnerung ist unbegründet.

1.

a)