Rechtmittel gegen den Beschluss der Kostenpflicht einer Beschwerde
BFH, Beschluss vom 08.12.2010 - Aktenzeichen IX E 6/10
DRsp Nr. 2011/11085
Rechtmittel gegen den Beschluss der Kostenpflicht einer Beschwerde
NV: Wird vom BFH die vom Erinnerungsführer zuvor gegen den Streitwertfestsetzungsbeschluss des FG eingelegte (vom Erinnerungsführer als kostenfrei angesehene) "nichtförmliche Sachaufsichtsbeschwerde/Verwaltungsbeschwerde" als Beschwerde beurteilt und dieses gesetzlich nicht vorgesehene Rechtsmittel als unzulässig verworfen mit entsprechender Kostenfolge für den Erinnerungsführer, kann dieser mit der Rüge der Fehlerhaftigkeit des BFH-Beschlusses im Erinnerungsverfahren nicht durchdringen.