1. Auf die befristete Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Ulm - Registergericht - vom 13. September 2011, HRB 725267,
aufgehoben.
2. Die Sache wird zur weiteren Behandlung der Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister vom 30. August 2011 (UR Nr. 1729/2011 F) - unter Zugrundelegung der Rechtsauffassung des Senats - an das
Amtsgericht Ulm - Registergericht - zurückverwiesen.
3. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Eine Kostenentscheidung im Übrigen ist nicht veranlasst.
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