Rechtsirrtümlich geleistete Arbeitgeberanteile sind kein Arbeitslohn
BFH, Urteil vom 07.03.1992 - Aktenzeichen VI R 35/89
DRsp Nr. 1996/11425
Rechtsirrtümlich geleistete "Arbeitgeberanteile" sind kein Arbeitslohn
»"Arbeitgeberanteile", die in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht an die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet und dem Arbeitgeber später erstattet werden, begründen für den Arbeitnehmer keinen Vorteil und sind kein Arbeitslohn.«