BFH - Urteil vom 07.03.1992
VI R 35/89
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFHE 165, 414
Vorinstanzen:
Schleswig-Holsteinisches FG,

Rechtsirrtümlich geleistete Arbeitgeberanteile sind kein Arbeitslohn

BFH, Urteil vom 07.03.1992 - Aktenzeichen VI R 35/89

DRsp Nr. 1996/11425

Rechtsirrtümlich geleistete "Arbeitgeberanteile" sind kein Arbeitslohn

»"Arbeitgeberanteile", die in der rechtsirrtümlichen Annahme der Versicherungspflicht an die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung geleistet und dem Arbeitgeber später erstattet werden, begründen für den Arbeitnehmer keinen Vorteil und sind kein Arbeitslohn.«

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG,
Fundstellen
BFHE 165, 414