Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Niedersächsischen Anwaltsgerichtshofs vom 11. November 2019 wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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