Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. April 2020 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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