Reform: Was sich ab dem 01.04.2022 beim Statusfeststellungsverfahren ändert

Das Statusfeststellungsverfahren stellt eine Möglichkeit dar, auf Antrag durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) prüfen zu lassen, ob eine Beschäftigung und damit Sozialversicherungspflicht gegeben ist oder nicht. Mit Wirkung ab dem 01.04.2022 wird dieses Verfahren umfassend reformiert.

Das Statusfeststellungsverfahren

Mit dem Statusfeststellungsverfahren soll den Beteiligten Rechtssicherheit darüber verschafft werden, ob sie selbständig tätig oder abhängig beschäftigt sind. Das Verfahren wird von der Clearingstelle der DRV durchgeführt. Beteiligte, die eine Statusfeststellung beantragen können, sind die Vertragspartner (z.B. Auftragnehmer und Auftraggeber), aber keine anderen Versicherungsträger.

Jeder Beteiligte kann das Anfrageverfahren allein beantragen, die Beteiligten brauchen sich in der Beurteilung der Erwerbstätigkeit nicht einig zu sein. Aus Beweisgründen ist für das Anfrageverfahren die Schriftform vorgeschrieben. Dazu haben die Beteiligten einen Antrag auszufüllen, der bei der DRV angefordert werden kann. Der Antragsvordruck kann außerdem aus dem Internet abgerufen werden.