EuGH vom 27.10.1998
Rs C-152/97
Fundstellen:
WM 1999, 343

Registersteuern bei der Übernahme von Gesellschaften

EuGH, vom 27.10.1998 - Aktenzeichen Rs C-152/97

DRsp Nr. 2001/1093

Registersteuern bei der Übernahme von Gesellschaften

Die Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der durch die Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10.6.1985 geänderten Fassung verbietet nicht, daß eine Registersteuer bei der Übernahme von Gesellschaften durch eine andere Gesellschaft erhoben wird, die bereits alle Aktien und Anteile der übernommenen Gesellschaft besitzt.

Für die Praxis:

Italien erhebt Registersteuern auf Fusionen oder Aufspaltungen von Gesellschaften.

Fundstellen
WM 1999, 343