BAG - Urteil vom 20.07.2000
6 AZR 347/99
Normen:
BRKG § 9 ; Bezirklicher Zusatztarifvertrag zu der Sondervereinbarung gemäß § 2 Buchst. g BMT-G IIBMT-G II (Anlage 7) vom 4. Oktober 1966, abgeschlossen zwischen dem kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V. und der Gewerkschaft ÖTV-Bezirksverwaltungen Niedersachsen; Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe - BMT-G II § 2 Abs. 1 Buchst. g, § 32; EStG § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 5 S. 2; Sondervereinbarung gemäß § 2 Buchst. g BMT-GBMT-G für Arbeiter (Straßenwärter und Straßenhilfsarbeiter) beim Bau und bei der Unterhaltung von Straßen der Landkreise und der Kommunalverbände höherer Ordnung § 7; TVG § 1 Auslegung; und Weser-Ems § 9;
Fundstellen:
BB 2001, 104
DB 2001, 202
NZA 2001, 559
Vorinstanzen:
I. Arbeitsgericht Hildesheim - Urteil vom 03. März 1998 - 2 Ca 477/97 -,
LAG Niedersachsen, vom 26.03.1998 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 829/98

Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

BAG, Urteil vom 20.07.2000 - Aktenzeichen 6 AZR 347/99

DRsp Nr. 2001/235

Reisekostenvergütung - Monatliche Pauschale

»1. Auf eine Tarifnorm, nach der die Höhe einer dem Arbeitnehmer zustehenden monatlichen Reisekostenpauschale ein Vielfaches (hier: das Fünffache) des vollen Tagegeldes der Reisekostenstufe A nach dem Bundesreisekostengesetz beträgt, kann seit dem 1. Januar 1997 ein Anspruch nicht mehr gestützt werden. 2. Durch das in diesem Zeitpunkt in Kraft getretene Jahressteuergesetz 1997 wurde die Regelung über Reisekostenstufen und damit auch über die Reisekostenstufe A ersatzlos aus dem Bundesreisekostengesetz gestrichen. Die dadurch entstandene Tariflücke können die Gerichte für Arbeitssachen nicht schließen. 3. Bis zu einer tarifvertraglichen Neuregelung der Pauschalierung können betroffene Arbeitnehmer im Geltungsbereich des Bezirklichen Zusatztarifvertrags zu der Sondervereinbarung gemäß Buchst. g BMT-G II (Anlage 7) vom 4. Oktober 1966 abgeschlossen zwischen dem kommunalen Arbeitgeberverband Niedersachsen e.V. und der Gewerkschaft ÖTV - Bezirksverwaltungen Niedersachsen und Weser-Ems - Reisekosten nach den Bestimmungen fordern, die für Arbeitnehmer gelten, für deren Ansprüche eine Pauschalierung tariflich nicht vorgesehen ist.«

Normenkette:

BRKG § 9 ;