1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Außensteuergesetz (AStG) unterliegt.
1. Die Klägerin ist deutsche Staatsangehörige. Sie wohnte bis zum Jahr 2000 in München, Xstr. …. Nach eigenen Angaben verzog sie zum Ende 2000 nach Großbritannien und hatte in den Streitjahren 2001 und 2002 in London ihren Wohnsitz, wo sie auch berufstätig war. Sie erzielte in den Streitjahren erhebliche Einkünfte unter anderem aus der Vermietung von in Deutschland und anderswo gelegenen Gebäuden, aus Geldanlagen sowie aus der Verzinsung einer Erbausgleichsforderung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|