I.
Der am 21.01.1910 geborene Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Diplom-Ingenieur und war seit Oktober 1934 bei dem Bauunternehmen A KG (KG) angestellt. Nach 15jähriger Betriebszugehörigkeit erhielt der Kläger von der KG eine Pensionszusage, die nach verschiedenen Änderungen im Dezember 1963 auf monatlich 1.100 DM und durch Vereinbarung vom 30.12.1966 auf monatlich 2.000 DM erhöht wurde. Ab 01.01.1967 wurde der als leitender Angestellter tätige Kläger zu einem (von vier) persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) der KG bestellt. Kommanditisten waren die Aktiengesellschaft B mit einer Kapitaleinlage von 12.552.430 DM sowie die C AG mit einer Kapitaleinlage von 7.447.570 DM.
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