BFH - Urteil vom 22.11.2011
VII R 27/11
Normen:
BGB § 676f; BGB § 812; AO § 37 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 24.03.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 2439/10

Rückforderung des Finanzamts einer auf ein inzwischen gekündigtes Konto überwiesenen Steuererstattung gegenüber der Bank bei Verrechnung des Betrags mit dem Saldo des betreffenden Kontos

BFH, Urteil vom 22.11.2011 - Aktenzeichen VII R 27/11

DRsp Nr. 2012/958

Rückforderung des Finanzamts einer auf ein inzwischen gekündigtes Konto überwiesenen Steuererstattung gegenüber der Bank bei Verrechnung des Betrags mit dem Saldo des betreffenden Kontos

Überweist das Finanzamt eine Steuererstattung auf ein früheres, inzwischen von der Bank gekündigtes Kontokorrentkonto des Steuerpflichtigen, obwohl dieser ihm dafür ein anderes Konto benannt hat, kann es den Erstattungsbetrag auch dann nicht von der Bank zurückfordern, wenn diese denselben mit einem fortbestehenden Schuldensaldo auf dem betreffenden Konto verrechnet hat.

Normenkette:

BGB § 676f; BGB § 812; AO § 37 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Herr A. (A) unterhielt mit der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin), einer Bank, Geschäftsverbindungen. U.a. war für ihn ein Girokonto eingerichtet, das als Geschäftskonto seiner Einzelfirma fungierte. Die Klägerin hatte mit Schreiben vom 15. Mai 2009 den Girovertrag und die Geschäftsverbindung mit A mit Wirkung zum 9. Juli 2009 bzw. zum 15. August 2009 gekündigt. Zu diesen Zeitpunkten bestanden fällige Verbindlichkeiten des A gegenüber der Klägerin, u.a. ein Schuldsaldo auf dem Kontokorrentkonto in Höhe von etwa ... €.