BVerwG - Urteil vom 09.12.2020
8 C 14.19
Normen:
VO (EG, EURATUM) 2988/95 Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2; MOG § 10 Abs. 1 S. 1; MOG § 10 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 2; VwVfG § 49a Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
DVBl 2021, 1021
Vorinstanzen:
VG Köln, vom 25.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 4777/06
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 25.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 16 A 175/10

Rückforderung von Lagerkostenvergütungen für die Einlagerung von Zucker im Wirtschaftsjahr 1995/1996 aufgrund Abrechnung von überhöhten Zuckermengen; Verzinsung des Erstattungsanspruchs hinsichtlich Verjährung

BVerwG, Urteil vom 09.12.2020 - Aktenzeichen 8 C 14.19

DRsp Nr. 2021/6453

Rückforderung von Lagerkostenvergütungen für die Einlagerung von Zucker im Wirtschaftsjahr 1995/1996 aufgrund Abrechnung von überhöhten Zuckermengen; Verzinsung des Erstattungsanspruchs hinsichtlich Verjährung

Bei mehreren fehlerhaften, zu rechtswidrigen Bewilligungen führenden Vergütungsanträgen ist die für die Annahme einer wiederholten Unregelmäßigkeit im Sinne von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 erforderliche Ähnlichkeit der ihr zugrunde liegenden Sachverhalte gegeben, wenn der Antragsteller ihretwegen die zu vergütende Menge in seinen Anträgen jeweils zu hoch angegeben hat.

Tenor

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

VO (EG, EURATUM) 2988/95 Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2; MOG § 10 Abs. 1 S. 1; MOG § 10 Abs. 3; VwVfG § 48 Abs. 2; VwVfG § 49a Abs. 1 S. 1;

Gründe

I

Die Klägerin, ein Unternehmen der Zucker erzeugenden Industrie, wendet sich gegen die Rückforderung von Lagerkostenvergütungen für die Einlagerung von Zucker im Wirtschaftsjahr 1995/1996.