Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten, eine Zuwendung an die Klägerin zurückzuzahlen, die die Beklagte nur Zug um Zug erfüllen will gegen eine Verpflichtungserklärung der Klägerin, der Beklagten sämtliche Nachteile zu ersetzen, die aus der "unvollständigen steuerlichen Berücksichtigung des Rückzahlungsbetrages" entstünden.
Die Beklagte war bei der Klägerin als Angestellte beschäftigt. Sie erhielt im November 1996 eine Zuwendung nach dem
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