Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags.
Die Beklagte ist als teilzeitbeschäftigte Angestellte im Fernmeldezeugamt R. beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost (TV Ang) Anwendung.
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