Auf die Berufung des Beklagten wird das am 31. Mai 2019 verkündete Urteil der Zivilkammer 63 des Landgerichts Berlin -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des beizutreibenden Betrages leistet.
A.
Die Klägerin nimmt den Beklagten, einen Architekten, auf Rückzahlung an ihn auf der Grundlage diverser Rechnungen für Planungs- und Bauüberwachungsleistungen gezahlter Honorare in Anspruch. Zugrunde lagen den streitgegenständlichen abgerechneten Leistungen jeweils auf der Grundlage der
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