Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 28. August 2014 teilweise aufgehoben und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 14. März 2014 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Verden teilweise abgeändert. Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger wird verurteilt, an den Beklagten 1.014,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 10. Juni 2011 zu zahlen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz werden dem Kläger auferlegt.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Von Rechts wegen
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