BFH - Urteil vom 14.10.1992
II R 124/89
Fundstellen:
NWB 1993, F. 1, 76

Sachlicher Zusammenhang von Gebäudeeinrichtungs- und Grundstückkaufvertrag

BFH, Urteil vom 14.10.1992 - Aktenzeichen II R 124/89

DRsp Nr. 1998/3656

Sachlicher Zusammenhang von Gebäudeeinrichtungs- und Grundstückkaufvertrag

Auch wenn Gebäudeeinrichtungsvertrag und Grundstückskaufvertrag mit unterschiedlichen Vertragspartnern abgeschlossen wurden, kann Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück im bebauten Zustand sein, wenn zwischen den Verträgen ein enger objektiver sachlicher Zusammenhang besteht. Dabei bestimmt der Gegenstand des Erwerbsvorgangs den Umfang der Gegenleistung.

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) kaufte zusammen mit seiner Ehefrau durch notariell beurkundeten Vertrag vom 21.August 1986 einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem 255 qm großen, in Z gelegenen Grundstück zu einem Kaufpreis von . . . DM. Verkäuferin des Grundstücks war Frau G. Die Erschließungskosten für dieses Grundstück sollten die Käufer tragen.

Das Grundstück lag im Baugebiet . . . Dort plante die J-GmbH auf im Eigentum der G. stehenden Grundstücken die Errichtung von insgesamt 45 Häusern in Reihenbauweise im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung besonders kostengünstiger und beispielhafter Eigenheime. Zur Erlangung er öffentlichen Fördermittel mußte die J-GmbH die technische Ausführung der Häuser mit der . . . als Rationalisierungsinstitut abstimmen und bestimmte Kostenbegrenzungen einhalten.