I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) kaufte zusammen mit seiner Ehefrau durch notariell beurkundeten Vertrag vom 21.August 1986 einen hälftigen Miteigentumsanteil an einem 255 qm großen, in Z gelegenen Grundstück zu einem Kaufpreis von . . . DM. Verkäuferin des Grundstücks war Frau G. Die Erschließungskosten für dieses Grundstück sollten die Käufer tragen.
Das Grundstück lag im Baugebiet . . . Dort plante die J-GmbH auf im Eigentum der G. stehenden Grundstücken die Errichtung von insgesamt 45 Häusern in Reihenbauweise im Rahmen des Sonderprogramms des Landes Schleswig-Holstein zur Förderung besonders kostengünstiger und beispielhafter Eigenheime. Zur Erlangung er öffentlichen Fördermittel mußte die J-GmbH die technische Ausführung der Häuser mit der . . . als Rationalisierungsinstitut abstimmen und bestimmte Kostenbegrenzungen einhalten.
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