OLG Thüringen - Urteil vom 26.04.2022
10 U 1287/20
Normen:
ThürBG a.F. § 61; ThürBG § 47; BGB §§ 823 ff.;
Vorinstanzen:
LG Erfurt, vom 16.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1608/15

Schadensersatz nach einem VerkehrsunfallPsychische (Spät-)Folgen eines VerkehrsunfallsVerschärfung einer schon bestehenden depressiven Vorerkrankung

OLG Thüringen, Urteil vom 26.04.2022 - Aktenzeichen 10 U 1287/20

DRsp Nr. 2023/642

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Psychische (Spät-)Folgen eines Verkehrsunfalls Verschärfung einer schon bestehenden depressiven Vorerkrankung

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 16.11.2020, Az. 8 O 1608/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1) Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 9.678,91 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.09.2013 zu zahlen.

2) Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche weitergehenden Schäden aus dem Verkehrsunfall der H. W. vom 19.11.2012 an der Kreuzung A. Straße/G. Straße in A. zu erstatten.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ThürBG a.F. § 61; ThürBG § 47; BGB §§ 823 ff.;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte aus übergegangenem Recht auf Erstattung gezahlter Kosten für Heilbehandlung und fortgezahlte Dienstbezüge im Zusammenhang mit einem durch den Versicherungsnehmer der Beklagten unstreitig allein verschuldeten Verkehrsunfall in Anspruch.