Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 31. August 2020 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 5. Oktober 2020 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als die Berufung der Klägerin gegen die Abweisung
-des Klageantrags zu 1, soweit die Klägerin die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 33.652,45 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, höchstens jedoch in Höhe von 4 Prozent p.a., aus einem Betrag von 38.433,66 € seit Rechtshängigkeit Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs Mercedes-Benz V-Klasse mit der Fahrzeugidentifikationsnummer XXX begehrt hat, und
-des Klageantrags zu 2
zurückgewiesen worden ist.
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