Der Kläger wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, seine Berufung gegen das am 22.06.2015 verkündete Urteil des Einzelrichters der 13. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 11.11.2015.
I.
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