Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 23.04.2021, Az.
Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen zu tragen.
3.Das Urteil und das Urteil des Landgerichts, soweit es aufrechterhalten wird, sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 13.130,56 € festgesetzt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|