Auf die Berufung und Widerklage der Beklagten wird das am 30.05.2022 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Köln – Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.672,07 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.11.2021 zu zahlen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, ihre Zustimmung zu der mit Schreiben vom 29.05.2019 von 82,11 € um 0,38 € auf 82,49 € angekündigten Entgelterhöhung pro Tag zum 01.06.2019 und zu der mit Schreiben vom 14.05.2020 von 140,16 um 7,03 € auf 147,19 € angekündigten Entgelterhöhung pro Tag zum 01.06.2020 zu erklären.
Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 63 % und die Beklagte zu 37 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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