Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. Februar 2022, soweit es sie betrifft, aufgehoben.
2.Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen.
3.Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer das Landgerichts zurückverwiesen.
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