I.
Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zusammen veranlagte Eheleute. Der Kläger war Alleingesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die im Juni 2005 wegen Vermögenslosigkeit im Handelsregister gelöscht worden ist. Er hatte die Beteiligung im Privatvermögen gehalten. Zugunsten der GmbH hatte sich der Kläger verbürgt. 2003 wurde er aus der Bürgschaft in Anspruch genommen und nahm deshalb im November 2003 ein Bankdarlehen über 320.000 EUR auf. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt --FA--) erhöhte den im Jahr 2003 berücksichtigten Verlust aus der Auflösung der Gesellschaft entsprechend.
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