EuGH - Urteil vom 08.12.2005
Rs C-280/04
Normen:
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. c ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 26a ;
Fundstellen:
DB 2005, 2730
DStRE 2006, 369
IStR 2006, 58
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - Befreiungen - Befreiung der Lieferungen von vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenständen - Wiederverkauf gebraucht gekaufter Fahrzeuge durch eine Leasinggesellschaft - Artikel 26a - Sonderregelung für den Verkauf von Gebrauchtgegenständen; Sachgebiete: Abgaben, Mehrwertsteuer;

EuGH, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen Rs C-280/04

DRsp Nr. 2006/16725

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe c - Befreiungen - Befreiung der Lieferungen von vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Gegenständen - Wiederverkauf gebraucht gekaufter Fahrzeuge durch eine Leasinggesellschaft - Artikel 26a - Sonderregelung für den Verkauf von Gebrauchtgegenständen; Sachgebiete: Abgaben, Mehrwertsteuer;

Normenkette:

Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. c ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 26a ;

Entscheidungsgründe:

1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung der Artikel 13 Teil B Buchstabe c und 26a Teil A Buchstabe e der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) in der durch die Richtlinie 94/5/EG des Rates vom 14. Februar 1994 (ABl. L 60, S. 16) geänderten Fassung (im Folgenden: Sechste Richtlinie).

2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen der Firma Jyske Finans A/S (im Folgenden: Jyske Finans) und dem Skatteministeriet (dänisches Steuerministerium), der die Mehrwertsteuerforderung gegen Jyske Finans wegen ihrer Umsätze mit dem Wiederverkauf gebraucht erworbener Fahrzeuge betrifft.

Rechtlicher Rahmen

Gemeinschaftsrecht