EuGH - Schlussantrag vom 16.12.2010
Rs. C-540/09

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 77/388/EWG - Befreiungen - Versicherungen - Kreditgarantien - Wertpapiergeschäfte - Art. 13 Teil B - Gegen Vergütung erfolgende Dienstleistungen in Verbindung mit einer Übernahmegarantie bei der Ausgabe von Aktien (underwriting)

EuGH, Schlussantrag vom 16.12.2010 - Aktenzeichen Rs. C-540/09

DRsp Nr. 2011/547

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Richtlinie 77/388/EWG - Befreiungen - Versicherungen - Kreditgarantien - Wertpapiergeschäfte - Art. 13 Teil B - Gegen Vergütung erfolgende Dienstleistungen in Verbindung mit einer Übernahmegarantie bei der Ausgabe von Aktien (underwriting)

Tenor:

Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass die darin aufgeführte Steuerbefreiung auch Übernahmegarantiedienstleistungen (Underwriting) umfasst, die darin bestehen, dass ein Kreditinstitut gegen eine Vergütung eine Garantie gegenüber einem Unternehmen gewährt, das im Begriff steht, Aktien auszugeben, wenn diese Garantie zum Gegenstand hat, dass sich das Kreditinstitut dazu verpflichtet, diejenigen Aktien zu erwerben, die möglicherweise in der für die Zeichnung der Aktien vorgesehenen Zeit nicht gezeichnet werden.

Entscheidungsgründe:

1. Der Vorlagebeschluss betrifft die mehrwertsteuerrechtliche Einordnung von Dienstleistungen in Verbindung mit einer Übernahmegarantie bei der Ausgabe von Aktien.