Sen.Fin Berlin - Erlass vom 05.05.2017
III A - S 1301 USA - 7/2010

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 05.05.2017 (III A - S 1301 USA - 7/2010) - DRsp Nr. 2017/80377

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 05.05.2017 - Aktenzeichen III A - S 1301 USA - 7/2010

DRsp Nr. 2017/80377

Ausübung des Wahlrechts nach Artikel XVII Absatz 5 des Änderungsprotokolls zum DBA-USA vom im Fall von Personengesellschaften

Zu der Frage, ob das Wahlrecht für das Jahr 2008 (Artikel XVII Absatz 5 des Änderungsprotokolls vom ) im Fall einer Personengesellschaft einheitlich ausgeübt werden muss oder von jedem Gesellschafter unterschiedlich in Anspruch genommen werden kann und ob das Wahlrecht im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung ausgeübt werden muss, ist folgende Rechtsauffassung zu vertreten:

1. Das Wahlrecht steht dem Steuerpflichtigen zur Verfügung, wenn sich für ihn dadurch eine geringere Steuerlast ergibt.