Mit dem zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970) wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen. Hierdurch werden Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Geschäftsbereiche des Netzbetriebs von ihren anderen Geschäftsbereichen zu trennen (sogenanntes Legal Unbundling).
Die durch das EnWG angeordnete Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen wird in der Praxis häufig durch das sog. Verpachtungsmodell realisiert. Bei diesem Modell pachtet der rechtlich selbständige Netzbetreiber das Strom- bzw. Gasnetz von einem Versorgungsunternehmen. Die dem Kunden in Rechnung gestellten Baukostenzuschüsse werden in diesem Fall i. d. R. vom Netzbetreiber (Pächter) vereinnahmt.