Sen.Fin Berlin - Erlass vom 09.11.2023
III B - S 2134b - 1/2006 - 1

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 09.11.2023 (III B - S 2134b - 1/2006 - 1) - DRsp Nr. 2024/80093

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 09.11.2023 - Aktenzeichen III B - S 2134b - 1/2006 - 1

DRsp Nr. 2024/80093

Bilanzsteuerliche Behandlung von Baukostenzuschüssen sowie Zuschüssen zu Hausanschlusskosten bei Versorgungsunternehmen, die nicht über das wirtschaftliche Eigentum an den Versorgungsleitungen verfügen

Mit dem zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1970) wurde das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) beschlossen. Hierdurch werden Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, die Geschäftsbereiche des Netzbetriebs von ihren anderen Geschäftsbereichen zu trennen (sogenanntes Legal Unbundling).

Die durch das EnWG angeordnete Entflechtung von Energieversorgungsunternehmen wird in der Praxis häufig durch das sog. Verpachtungsmodell realisiert. Bei diesem Modell pachtet der rechtlich selbständige Netzbetreiber das Strom- bzw. Gasnetz von einem Versorgungsunternehmen. Die dem Kunden in Rechnung gestellten Baukostenzuschüsse werden in diesem Fall i. d. R. vom Netzbetreiber (Pächter) vereinnahmt.