Scheidet ein Gesellschafter aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft aus, wächst der Gesellschaftsanteil des austretenden Gesellschafters dem verbleibenden Gesellschafter an (bis 31.12.2023: § 738 BGB, ab 01.01.2024: § 712 BGB). In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob die steuerbilanziellen Buchwerte fortgeführt werden können oder ob die Anwachsung die Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge hat. Im Gegensatz zum Handelsrecht fehlen ausdrückliche gesetzliche Regelungen für die ertragsteuerliche Behandlung der Anwachsung.
Bei der ertragsteuerlichen Beurteilung der Anwachsung sind zwei Fallgruppen voneinander zu unterscheiden:
Fallgruppe 1:
Der austretende Gesellschafter ist am Vermögen einer zweigliedrigen Personengesellschaft kapitalmäßig nicht beteiligt.
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