Sen.Fin Berlin - Erlass vom 22.01.2020
III A - S 1301 Schz-1/2020

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 22.01.2020 (III A - S 1301 Schz-1/2020) - DRsp Nr. 2020/80262

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 22.01.2020 - Aktenzeichen III A - S 1301 Schz-1/2020

DRsp Nr. 2020/80262

Verfahren zur Rückerstattung von Schweizer Quellensteuer (Verrechnungssteuer)

Anträge auf Rückerstattung der schweizerischen Verrechnungssteuer, die auf Schweizer Kapitalerträge mit Fälligkeit ab dem 1. Januar 2020 erhoben wird, können ab dem Jahr 2020 nur digital über das Online-Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gestellt werden. Die hierfür zu verwendende Online-Applikation steht auf der Website der ESTV unter www.estv.admin.ch ab 31. Januar 2020 zur Verfügung. Nur für Anträge, die Kapitalerträge mit Fälligkeit bis 31. Dezember 2019 betreffen, ist weiterhin das „Formular 85“ gültig.

Die elektronisch abgefragten Informationen entsprechen den Angaben und Fragen auf dem bisher verwendeten „Formular 85“. Die dazugehörenden Belege sind dem Antrag elektronisch mittels „Upload-Funktion“ beizulegen.

Das neue Verfahren umfasst die folgenden Schritte:

Die zu einem Antrag erfassten Daten werden über eine sichere elektronische Verbindung an die ESTV übermittelt. Der über das Portal der ESTV erstellte Antrag auf Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer generiert ein sogenanntes „Stempelblatt“. Dieses „Stempelblatt“ lässt sich dem erfassten Antrag zuordnen. In der Anlage ist ein Muster eines „Stempelblatts“ beigefügt.