Sen.Fin Berlin - Erlass vom 28.03.2003
III A 31 - S 2333 - 2/02

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 28.03.2003 (III A 31 - S 2333 - 2/02) - DRsp Nr. 2008/87209

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 28.03.2003 - Aktenzeichen III A 31 - S 2333 - 2/02

DRsp Nr. 2008/87209

§ 19 EStG; Systemumstellung der kirchlichen Versorgungskassen; Arbeitgeberleistung als steuerpflichtiger Arbeitslohn

Die kirchlichen Zusatzversorgungskassen haben im Bereich der Alters- und Hinterbliebenenversorgung zum 01.01.2002 das bisherige Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren durch eine kapitalgedeckte Beitragsfinanzierung abgelöst.

Die Systemumstellung erfordert u.a. die Feststellung der erworbenen Ansprüche (Besitzstandes) der Arbeitnehmer im bisherigen Umlage-Abschnittsdeckungsverfahren zum Umstellungsstichtag 01.01.2002. Der Vergleich des ermittelten Besitzstandes der Arbeitnehmer mit dem vorhandenen Vermögen im Zeitpunkt der Systemumstellung ergab eine Deckungslücke. Zur Finanzierung dieser Deckungslücke wird nach der Satzung der kirchlichen Versorgungskassen ein sog. Sanierungsgeld erhoben. Schuldner dieses Sanierungsgeldes sind die einzelnen kirchlichen Arbeitgeber. Nach hiesigem Kenntnisstand wird das Sanierungsgeld beginnend ab dem Jahre 2003 einmal jährlich - voraussichtlich gegen Jahresende - gezahlt.