Sen.Fin Berlin - Erlass vom 31.07.2015
III B - S 2171 - 1/2010 - 1

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 31.07.2015 (III B - S 2171 - 1/2010 - 1) - DRsp Nr. 2015/80537

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 31.07.2015 - Aktenzeichen III B - S 2171 - 1/2010 - 1

DRsp Nr. 2015/80537

Bilanzielle Behandlung von Tilgungszuschüssen im Rahmen des Programms „KfW - Energieeffizient Sanieren”

Die KfW-Förderbank bietet im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizient sanieren” eine langfristige, zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben zur CO2-Minderung an. Finanziert werden u. a. Maßnahmen zur Wärmedämmung, Erneuerung der Heizungsanlage, der Fenster sowie die Errichtung, die Herstellung oder der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern mittels langfristiger, zinsgünstiger Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Darüber hinaus werden Tilgungszuschüsse, die sich nach der Höhe der Energieeinsparung bemessen, in Aussicht gestellt.

Zur Frage, ob es sich bei den Tilgungszuschüssen um Zuschüsse i. S. v. R 6.5 EStR handelt, bitte ich folgende Auffassung zu vertreten: