Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch coronabedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine Liquiditätshilfe zu gewähren. Der Antrag muss über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Worauf Sie bei der Bearbeitung achten müssen, erklärt dieser Beitrag. Achtung: Die Antragsfrist wurde bis 30.09.2020 verlängert!
Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss zu fixen Betriebskosten. Die Beantragung der Überbrückungshilfe ist sehr viel detaillierter geregelt als die Soforthilfe für die Monate März bis Mai 2020. Sie verläuft in zwei Stufen:
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit infolge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
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