So beantragen Sie die neue Überbrückungshilfe für Selbständige und Unternehmen (Video)

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, kleinen und mittelständischen Unternehmen, die durch coronabedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind, für die Monate Juni bis August 2020 eine Liquiditätshilfe zu gewähren. Der Antrag muss über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt werden. Worauf Sie bei der Bearbeitung achten müssen, erklärt dieser Beitrag. Achtung: Die Antragsfrist wurde bis 30.09.2020 verlängert!

Steuerberater sind gefordert

Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss zu fixen Betriebskosten. Die Beantragung der Überbrückungshilfe ist sehr viel detaillierter geregelt als die Soforthilfe für die Monate März bis Mai 2020. Sie verläuft in zwei Stufen:

  1. In der ersten Stufe (Antragstellung) sind die Antrags­voraussetzungen und die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers glaubhaft zu machen.
  2. Ebenfalls mit Hilfe eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers sind diese Fixkosten in einer zweiten Stufe zu belegen (nachträglicher Nachweis).

Wer Überbrückungshilfe beantragen kann

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe im Haupterwerb, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit infolge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.