Ausgabe 07/2019

So bleiben Arbeitgeberzuschüsse zur Fort- oder Weiterbildung abgabenfrei

Erhalten Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung bei ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung, stellt sich häufig die Frage, ob diese Zahlungen steuer- und damit auch sozialversicherungspflichtig sind. Wir zeigen Ihnen, wie diese Zuschüsse abgabenfrei geleistet werden können und worauf Sie dabei achten müssen.

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers

Berufliche Fort- oder Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers führen nicht zu Arbeitslohn, wenn diese Bildungsmaßnahmen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden.

Für ein überwiegend betriebliches Interesse einer Bildungsmaßnahme sprechen

  • die Erhöhung der Einsatzfähigkeit des Arbeitnehmers im Betrieb des Arbeitgebers,
  • wenn der Arbeitgeber die vermittelten Sprachkenntnisse in dem für den Arbeitnehmer vorgesehenen Aufgabengebiet verlangt,
  • die Anrechnung der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme (zumindest teilweise) auf die Arbeitszeit (wird die Teilnahme auf die Arbeitszeit nicht angerechnet, spricht dies allerdings auch nicht gegen ein überwiegend betriebliches Interesse der Bildungsmaßnahme).

Kostenübernahme externer Fort- und Weiterbildungen durch den Arbeitgeber