So buchen Sie den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG korrekt

Nutzen kleine und mittlere Unternehmen einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gem. § 7g EStG, haben sie dank vorgezogener Abschreibungen und Sonderabschreibungen einen Liquiditätsvorteil. Wenn Sie IAB für Ihre Mandanten buchen, sollten Sie sehr achtsam sein. Denn die innerbilanziellen Buchungen und außerbilanziellen Korrekturen werden oft nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie IAB richtig buchen und welche außerbilanziellen Auswirkungen zu beachten sind.

Sachverhalt

Einzelunternehmer A bilanziert und hat 2021 einen steuerpflichtigen Gewinn i.H.v. 150.000 € erzielt. A übermittelt die Bilanz elektronisch an das Finanzamt. Im Januar 2022 beabsichtigt A, eine neue Fertigungsmaschine (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer: zehn Jahre) für 100.000 € anzuschaffen.

Frage

Kann A im Jahr 2021 einen IAB bilden? Welche Konsequenzen würden sich für das Jahr 2022 ergeben?

Lösung

Im Veranlagungszeitraum 2021 kann A einen IAB von 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten in Anspruch nehmen. Dazu müssen die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 EStG erfüllt sein: Einzelunternehmer A

  • ermittelt den Gewinn aufgrund der Bilanzierung nach § 4 oder § 5 EStG,
  • erzielt im Jahr der Bildung des IAB maximal einen Gewinn von 200.000 € und
  • beantragt den IAB durch Datenfernübertragung (E-Bilanz).