Arbeitgeber und Steuerberater haben im Rahmen des Verfahrens „elektronisch unterstützte Betriebsprüfung” (euBP) die Möglichkeit, die prüfungsrelevanten Daten elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) zu übermitteln. Die übermittelten Daten werden mit Hilfe einer Prüfsoftware analysiert und die daraus gewonnenen Ergebnisse als Hinweise für die Betriebsprüfung genutzt. Mittlerweile nutzen rund 30 % der Arbeitgeber dieses System.
Die euBP sieht ausschließlich die Annahme der prüfrelevanten Arbeitgeberdaten im Rahmen eines Onlineverfahrens vor. In dem geschlossenen Verfahren sind Datenträger der jeweiligen Softwareanbieter nicht vorgesehen. Wird ein Prüftermin mit dem Prüfer der Rentenversicherung vereinbart und von diesem im System der Rentenversicherungsträger erfasst, kann die Datenübertragung vom Arbeitgeber erfolgen.
Seitens der Prüfungsstelle der DRV ist gewünscht, dass die Daten spätestens elf Tage vor dem Prüftermin vorliegen.
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