So spart die gestreckte Betriebsaufgabe über zwei Jahre Steuern

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören auch Gewinne, die bei der Veräußerung oder Aufgabe des ganzen Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs erzielt werden. Diese Gewinne werden begünstigt durch einen Freibetrag sowie die Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes. Wie die Streckung einer Betriebsaufgabe über zwei Veranlagungszeiträume (VZ) Steuern sparen kann, zeigt dieser Beitrag.

Betriebsaufgabe dauert länger

Der Unterschied zwischen Betriebsaufgabe und Betriebsveräußerung besteht darin, dass bei der Betriebsveräußerung die wesentlichen Grundlagen des Betriebs an einen anderen zur Fortführung des Betriebs übertragen, bei der Betriebsaufgabe dagegen die wesentlichen Wirtschaftsgüter in relativ kurzer Zeit einzeln veräußert und/oder in das Privatvermögen überführt werden.

Eine Betriebsaufgabe erstreckt sich i.d.R. - anders als die meist punktuelle Veräußerung eines Gewerbebetriebs - über einen gewissen Zeitraum. Zu viel Zeit sollte sich der Mandant mit der Betriebsaufgabe jedoch nicht lassen. Wenn der Aufgabezeitraum zu lang wird, ist der Aufgabegewinn von der Tarifvergünstigung ausgeschlossen. Denn nur die zusammengeballte Realisierung der stillen Reserven soll begünstigt werden. Daran fehlt es, wenn sich die Einzelveräußerung oder Entnahme aller wesentlichen Grundlagen über einen längeren Zeitraum hinzieht.