Sondervergütungen als Tarifermäßigungen gemäß § 34 c Abs. 4 EStG
BFH, Urteil vom 11.03.1992 - Aktenzeichen XI R 57/89
DRsp Nr. 1996/11477
Sondervergütungen als Tarifermäßigungen gemäß § 34 c Abs. 4EStG
»Hat eine Personengesellschaft den ausschließlichen Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr zum Gegenstand, unterfallen der Tarifermäßigung nach § 34 c Abs. 4EStG auch die Sondervergütungen i.S. des § 15 Abs. 1 (S. 1) Nr. 2EStG, die die Gesellschafter (Mitunternehmer) dieser Personengesellschaft erhalten. Bei der mit der Sondervergütung abgegoltenen Leistung des Gesellschafters braucht es sich nicht um eine nach § 34 c Abs. 4EStG begünstigte Tätigkeit zu handeln.«