Die Rechtsbeschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 7. Zivilkammer - vom 31. August 2021 wird auf ihre Kosten als unzulässig verworfen.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 3.892 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin nimmt die beklagte Vermieterin wegen einer behaupteten Pflichtverletzung aus dem Wohnraummietverhältnis auf materiellen und immateriellen Schadensersatz in Anspruch.
Das Amtsgericht hat die hierauf gerichtete Klage abgewiesen. Gegen das ihrem - in einer Anwaltssozietät tätigen - Prozessbevollmächtigten am 8. April 2021 zugestellte Urteil hat die Klägerin (fristgerecht) Berufung eingelegt. Ihrem Antrag, die Frist für die Berufungsbegründung "bis zum 06.07.2021" zu verlängern, hat das Berufungsgericht stattgegeben.
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