1. Auf die Revisionen der Beklagten zu 1. und der Beklagten zu 2. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2022 -
2. Im Umfang der Aufhebung werden die Berufungen des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. März 2021 -
3. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2022 -
4. Der Kläger hat die Kosten des Revisions- und Berufungsverfahrens zu tragen.
Unter Bezugnahme auf die Leitentscheidung des Senats vom 1. Juni 2023 (- 2 AZR 150/22 -) wird entsprechend § 313a Abs. 1 Satz 1 ZPO von der Darstellung des Tatbestands abgesehen.
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