Die Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2019/2020 war Gegenstand der vorangegangenen Ausgabe. In Ergänzung dazu informieren wir Sie nunmehr über die sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen, die für die Lohnbuchhaltung 2020 von Bedeutung sind.
Der Arbeitgeberzuschuss für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte schließt seit 2019 auch den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse mit ein.
| 4.687,50 € |
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x | 7,3 % |
+ | 4.687,50 € |
x | halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz |
| 4.687,50 € |
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x | 7,0 % |
+ | 4.687,50 € |
x | halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz |
Beim Beitragszuschuss, den Arbeitgeber ihren privat krankenversicherten Arbeitnehmern zahlen, wird seit Anfang 2019 der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls miteinbezogen.
| 4.687,50 € |
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x | 7,3 % (bzw. 7,0 %) |
+ | 4.687,50 € |
x | halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2020 (1,1 %; davon die Hälfte) |
Beachte Sofern das Arbeitsentgelt des versicherungsfreien Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze (
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