Sozialversicherung 2020 – aktuelle Hinweise zur Lohnbuchhaltung

Die Lohnsteuer zum Jahreswechsel 2019/2020 war Gegenstand der vor­angegangenen Ausgabe. In Ergänzung dazu informieren wir Sie nunmehr über die sozialversicherungsrechtlichen Neuerungen, die für die Lohnbuchhaltung 2020 von Bedeutung sind.

Beitragszuschuss zur gesetzlichen/privaten Krankenversicherung

Der Arbeitgeberzuschuss für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte schließt seit 2019 auch den halben kassenindividuellen Zusatzbeitrag der Krankenkasse mit ein.

Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch

 

4.687,50 €

x

7,3 %

+

4.687,50 €

x

halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

Freiwillig GKV-versicherte Arbeitnehmer ohne Krankengeldanspruch

 

4.687,50 €

x

7,0 %

+

4.687,50 €

x

halber kassenindividueller Zusatzbeitragssatz

Beim Beitragszuschuss, den Arbeitgeber ihren privat krankenversicherten Arbeitnehmern zahlen, wird seit Anfang 2019 der halbe durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung ebenfalls miteinbezogen.

Privat krankenversicherte Arbeitnehmer

 

4.687,50 €

x

7,3 % (bzw. 7,0 %)

+

4.687,50 €

x

halber durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2020 (1,1 %; davon die Hälfte)

Beachte Sofern das Arbeitsentgelt des versicherungsfreien Arbeitnehmers die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nicht erreicht, fällt der zu zahlende Beitragszuschuss geringer als der Höchstzuschuss aus.