LSG Bayern - Urteil vom 12.11.2015
L 14 R 731/14
Normen:
SGB IV § 7 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG München, vom 20.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 47 R 2095/13

Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbHAbgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger TätigkeitMaßgeblichkeit des Einflusses auf die Willensbildung der Gesellschaft

LSG Bayern, Urteil vom 12.11.2015 - Aktenzeichen L 14 R 731/14

DRsp Nr. 2017/6021

Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Maßgeblichkeit des Einflusses auf die Willensbildung der Gesellschaft

Versicherungsrechtlicher Status eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit 49% Anteil an der Gesellschaft, Wertung des Rechts, bei der Bestellung von Geschäftsführern mitzubestimmen sowie der Texas Shoot-Out Regelung im Gesellschaftsvertrag.

1. Der Gesellschafter einer GmbH kann grundsätzlich neben seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung in einem Beschäftigungsverhältnis zur GmbH stehen. Allerdings schließt ein aus seiner Gesellschafterstellung herrührender rechtlich maßgeblicher Einfluss auf die Willensbildung der Gesellschaft ein Beschäftigungsverhältnis dann aus, wenn der Gesellschafter im Bedarfsfall Einzelanweisungen an sich jederzeit verhindern kann. Eine derart starke rechtliche Einflussmöglichkeit kann insbesondere in einem seinem Gesellschaftsanteil entsprechenden Stimmgewicht zum Ausdruck kommen oder ausnahmsweise auch in Form einer Sperrminorität, wenn der Betroffene damit rechtlich zugleich über die Möglichkeit verfügt, ihm nicht genehme Weisungen hinsichtlich seiner konkreten Tätigkeit abzuwehren.