EuGH vom 27.10.1998
Rs C-31/97

Spanien: Steuer auf Rückzahlung von Obligationsanleihen unzulässig

EuGH, vom 27.10.1998 - Aktenzeichen Rs C-31/97 - Aktenzeichen Rs C-32/97 - Aktenzeichen Fuerzas Eléctricas d

DRsp Nr. 2001/1094

Spanien: Steuer auf Rückzahlung von Obligationsanleihen unzulässig

Art. 11 Buchst. b der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17.7.1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist dahin auszulegen, daß das Verbot der Besteuerung von Obligationsanleihen für die Steuer auf notarielle Urkunden gilt, mit denen die Tilgung einer Anleihe bescheinigt wird. Eine solche Steuer fällt nicht unter die in Art. 12 Abs. 1 Buchst. d der Richtlinie vorgesehene Ausnahme.

Für die Praxis:

Das spanische Steuersystem kennt eine Steuer auf beurkundete Rechtsakte, die das Eigentum, das Handelsregister oder gewerbliche Schutzrechte betreffen. Der Steuersatz beträgt 0,5 %.