I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) erklärte in ihrer Steuererklärung für das Streitjahr (1995) Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie sonstige Einkünfte und wurde vom Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) entsprechend veranlagt. Im Januar 2002 meldete sie u.a. Spekulationsgewinne und -verluste für die Jahre 1993 bis 1998 nach. Für das Streitjahr erfasste das FA Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften in Höhe von 223 306 DM und änderte den Einkommensteuerbescheid am 22. Dezember 2004 entsprechend.
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